Geschäftsbedingungen für den Pferdetransport durch Pferdetransport-CV
 
§ 1 Anwendungsbereich
Die Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Pferdetransport-CV sowie dem Kunden als Auftraggeber für die Durchführung von Pferdetransporten im Straßenverkehr innerhalb Deutschlands sowie im grenzüberschreitenden Verkehr.

§ 2 Vertragsschluss
Der Vertragsschluss kommt gleichermaßen in Textform (auch Whatsapp/sms), als auch durch den Auftraggeber mündlich oder telefonisch, zustande.

§ 3 Leistungen durch Pferdetransport-CV
Pferdetransport-CV übernimmt für den Auftraggeber den Transport von Pferden im Straßenverkehr von der durch den Auftraggeber benannten Verladeort bis zum von dem Auftraggeber vorgegebenen Abladeort. Für den Transport stellt Pferdetransport-CV geeignete und den gesetzlichen und behördlichen Vorschriften entsprechende Fahrzeuge zur Verfügung.

§ 4 Zollabwicklung
Die Zollabwicklung bei grenzüberschreitenden Transporten ist nicht Gegenstand der von Pferdetransport-CV zu erbringenden Leistungen. Soweit im grenzüberschreitenden Verkehr entsprechende Leistungen durch Pferdetransport-CV gegen zusätzliches Entgelt erbracht werden sollen, bedarf es insoweit einer gesonderten Vereinbarung. Pferdetransport-CV behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Durchführung derartiger Leistungen abzulehnen.

§ 5 Versicherung
Die zu transportierenden Pferde sind durch Pferdetransport-CV bis max. € 150.000 je Pferd versichert.

§ 6 Be-/Entladung
Die sichere Beladung, der durch Pferdetransport-CV für die Beförderung gestellten Fahrzeuge sowie die Entladung am Abladeort ist Aufgabe des Auftraggebers und von diesem selbst oder durch einen von ihm zu beauftragenden Dritten zu erledigen. Soweit Pferdetransport-CV oder sein Fahrer im Einzelfall bei der Be- oder Entladung mitwirkt, so erfolgt dies ausschließlich aus Gefälligkeit und begründet keinerlei rechtliche Verpflichtung oder Haftung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine entsprechende Ausrüstung bereit zu halten und zu verwenden (Transportgamaschen, Schweifschoner), die geeignet ist, Verletzungen der zu transportierenden Pferde zu verhindern.

§ 7 Stornierung
Bis 48 Stunden vor Transportbeginn kann der Transportauftrag kostenfrei storniert werden. Bei Stornierung nach 48 Stunden bis Transportbeginn werden 50 % des Transportpreises fällig. Sollte der Transport nach Fahrtantritt aus Gründen, die Pferdetransport-CV nicht verschuldet, nicht möglich sein (Pferd lässt sich nicht verladen, oder aktuelle Transportunfähigkeit auch durch den Veterinär festgestellt) wird der gesamte Transportpreis fällig.

§ 8 Pflichten des Auftraggebers
Der Transport erfolgt immer auf Risiko des Auftraggebers. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass am Verladeort sowie am Entladeort ausreichende räumliche Kapazitäten und technische Einrichtungen vorhanden sind, um das für die Beförderung vorgesehene Transportfahrzeug abzustellen und eine gefahrlose Be- und Entladung zu gewährleisten. Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch die zu transportierenden Pferde, durch den Auftraggeber selbst oder in seinem Auftrag handelnde Dritte (zum Beispiel Beladepersonal) an den Fahrzeugen und sonstigen Einrichtungen von Pferdetransport-CV, sowie an Leib und Leben des Personals von Pferdetransport-CV entstehen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu transportierenden Pferde zum vereinbarten Zeitpunkt für die Beladung transportfähig sind und bereitstehen.
Für die Verladung ist ab Ankunft des Fahrzeugs am Verladeort ein Zeitraum von einer halben Stunde für das erste Pferd vorgesehen und für jedes weitere Pferd jeweils weitere 15 Minuten. Dauert die Verladung (einschließlich Wartezeit) länger als vorstehend angegeben, so wird für jede weitere angefangene halbe Stunde ein zusätzliches angemessenes Entgelt in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt entsprechend bei der Entladung. Ist eine Verladung aus Gründen, die durch den Auftraggeber verursacht wird (zum Beispiel Gesundheitszustand oder Verhalten des Pferdes) nicht möglich, hat der Auftraggeber den vereinbarten Transportpreis zu zahlen, jedoch unter Anrechnung dessen, was Pferdetransport-CV dadurch einspart, dass der Auftrag nicht durchgeführt wird.

§ 9 Vergütung/Fracht
Die für die Beförderung vereinbarte Vergütung (Fracht) sowie etwa anfallende Nebenkosten sind spätestens bei Ablieferung der zu transportierenden Pferde am Abladeort zu zahlen, soweit nicht Vorauskasse vereinbart ist oder eine sonstige abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

§ 10 Equidenpass
Der Pass ist dem Fahrer für die Dauer der Beförderung auszuhändigen.

§ 11 Haftung für Verlust, Beschädigung und Lieferfristüberschreitung
Die Haftung durch Pferdetransport-CV für Verlust, Beschädigung oder Überschreitung einer eventuell vereinbarten Lieferfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Angaben im Beförderungsauftrag in Bezug auf den Zeitpunkt der Ablieferung der zu transportierenden Pferde sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, für Pferdetransport-CV unverbindlich und begründen keine Rechtspflicht zur Einhaltung entsprechender Terminangaben.

§ 12 Hinweispflicht des Auftraggebers bei Besonderheiten
Der Auftraggeber hat bei Vertragsschluss anzuzeigen, ob die zu transportierenden Pferde aktuell unter Erkrankungen oder schwerwiegenden Verletzungen leiden. Tritt eine Erkrankung oder Verletzung in dem Zeitraum zwischen dem Vertragsschluss und der Durchführung der Beförderung ein, ist dies durch den Auftraggeber unverzüglich gegenüber Pferdetransport-CV anzugeben.

§ 13 Anzuwendendes Recht
Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber seinen Sitz oder Wohnsitz im Ausland hat oder wenn der Beladeort oder der Abladeort im Ausland gelegen ist. Soweit sich aus diesen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt, sind die Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs über den Frachtvertrag anzuwenden sowie im grenzüberschreitenden Verkehr die Bestimmungen der CMR. Gesetzlich zwingende Vorschriften haben Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

§ 14 Erfüllungsort/Gerichtsstand 
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Pferdetransport-CV.